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neuigkeiten Wichtige Informationen „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“
Datum11/2/2020
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Am 29.10.2020 ist das Gesetz „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ in Kraft getreten.
Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen.
Mit dem folgenden Link erhalten Sie nähere Informationen:
www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/